Reihengrab
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine individuelle Auswahl ist dabei nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden.
Die Kosten für die Belegung eines Reihengrabes sind günstiger als bei einem Wahlgrab.
Ein Reihengrab kann nicht verlängert werden. Es ist auch keine weitere Beerdigung auf dieser Grabstelle möglich. Nach der Laufzeit (in Werl 25 Jahre) wird das Reihengrab von der Stadt eingeebnet.
Reihengrab (nur eine Erdbestattung möglich)
Urnenreihengrab (nur eine Urnenbeisetzung möglich)